Kosten & Erstattung

Was kostet eine Zahnspange — und was zahlt die Krankenkasse?

Transparent erklärt: KIG-Einstufung, Eigenanteil und wann die Kasse zahlt. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Kurz gesagt

Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung ab KIG-Stufe 3. Ein Eigenanteil von 20 % wird zunächst einbehalten und nach erfolgreichem Abschluss vollständig zurückerstattet.

Die KIG-Einstufung: der Schlüssel zur Kostenfrage

Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange bezahlt, entscheidet die sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG). Sie reicht von 1 (leicht) bis 5 (extrem ausgeprägt). Bei der ersten Untersuchung stellen wir fest, welche Stufe vorliegt — und besprechen mit Ihnen ganz konkret, was das für Sie bedeutet.

StufeBedeutungKostenübernahme
KIG 1–2Leichte FehlstellungenKeine Kassenleistung — Behandlung als private Leistung möglich
KIG 3Ausgeprägte FehlstellungenGesetzliche Krankenkasse übernimmt die Regelversorgung
KIG 4–5Stark bis extrem ausgeprägtGesetzliche Krankenkasse übernimmt die Regelversorgung

Der Eigenanteil — und warum Sie ihn zurückbekommen

Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen wird zunächst ein Eigenanteil von 20 % einbehalten. Befinden sich mehrere Geschwister gleichzeitig in Behandlung, sind es ab dem zweiten Kind nur noch 10 %. Das Wichtige: Diesen Betrag erhalten Sie nach erfolgreichem, planmäßigem Abschluss der Behandlung vollständig zurück.

Private Zusatzleistungen — sinnvoll abwägen

Über die Regelversorgung hinaus gibt es Zusatzleistungen wie besonders unauffällige Brackets, bestimmte Aligner-Systeme oder zusätzliche Diagnostik. Diese sind private Leistungen. Wir beraten Sie ehrlich, welche davon in Ihrer Situation einen echten Mehrwert bieten — und welche verzichtbar sind.

Erwachsene und Selbstzahler

Für Erwachsene ist eine kieferorthopädische Behandlung meist eine private Leistung. Wir erstellen Ihnen vorab einen transparenten Heil- und Kostenplan und besprechen auf Wunsch Ratenzahlungs-Möglichkeiten, damit die Behandlung planbar bleibt.

Häufige Fragen zu den Kosten

Ab welcher KIG-Stufe zahlt die Krankenkasse?
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe KIG 3. Bei KIG 1 und 2 ist eine Behandlung als private Leistung möglich.
Was hat es mit dem 20-%-Eigenanteil auf sich?
Bei gesetzlich Versicherten wird zunächst ein Eigenanteil von 20 % einbehalten (10 % ab dem zweiten Kind in Behandlung). Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse nach erfolgreichem, planmäßigem Abschluss der Behandlung vollständig zurück.
Zahlt die Krankenkasse auch bei Erwachsenen?
In der Regel tragen gesetzliche Krankenkassen bei Erwachsenen keine kieferorthopädische Behandlung — außer bei schweren Kieferfehlstellungen, die eine kombiniert kieferchirurgische Behandlung erfordern. Für die meisten Erwachsenen ist die Behandlung eine private Leistung.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Selbst getragene Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe sich das auswirkt, hängt vom Einzelfall ab — hierzu berät Sie Ihr Steuerbüro.

Alle Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keinen individuellen Heil- und Kostenplan. Die tatsächliche Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem persönlichen Befund und Ihrer Krankenkasse.

Ihren Fall persönlich klären

In einem ersten Termin stufen wir den Befund ein und erklären Ihnen genau, welche Kosten die Kasse trägt und welche nicht.

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