Eigenanteil bei der Zahnspange: Wie funktioniert die 20-%-Regel?
Gesetzlich versicherte Familien zahlen zunächst 20 % der Behandlungskosten selbst (10 % ab dem zweiten Kind). Diesen Eigenanteil erstattet die Krankenkasse nach erfolgreichem, planmäßigem Abschluss der Behandlung vollständig zurück.
Die 20-%-Regel sorgt oft für Verwirrung — dabei ist sie im Kern eine gute Nachricht für Familien.
So läuft es ab
- Die Krankenkasse genehmigt die Behandlung (ab KIG 3).
- Während der Behandlung tragen Sie zunächst 20 % der Kosten selbst.
- Nach erfolgreichem, planmäßigem Abschluss reichen Sie den Nachweis ein.
- Die Kasse erstattet Ihnen den einbehaltenen Eigenanteil vollständig.
Der Geschwister-Bonus
10 % statt 20 %: Sind zwei oder mehr Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, sinkt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind auf 10 %.
Warum es diese Regel gibt
Der einbehaltene Anteil ist ein Anreiz, die Behandlung konsequent bis zum Ende durchzuführen — denn nur dann wird das bestmögliche Ergebnis erreicht. Wer mitzieht, bekommt sein Geld zurück.
Häufige Fragen
Muss ich den Eigenanteil auf einmal zahlen?
Was, wenn wir die Behandlung abbrechen?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die persönliche Untersuchung und Beratung in unserer Praxis.
Ihren Fall & Ihre Kosten klären
Jeder Befund ist anders. In einem ersten Termin stufen wir ein und erklären transparent, welche Kosten die Kasse trägt und welche nicht.