Eigenanteil bei der Zahnspange: Wie funktioniert die 20-%-Regel?

Kurz gesagt

Gesetzlich versicherte Familien zahlen zunächst 20 % der Behandlungskosten selbst (10 % ab dem zweiten Kind). Diesen Eigenanteil erstattet die Krankenkasse nach erfolgreichem, planmäßigem Abschluss der Behandlung vollständig zurück.

Die 20-%-Regel sorgt oft für Verwirrung — dabei ist sie im Kern eine gute Nachricht für Familien.

So läuft es ab

  1. Die Krankenkasse genehmigt die Behandlung (ab KIG 3).
  2. Während der Behandlung tragen Sie zunächst 20 % der Kosten selbst.
  3. Nach erfolgreichem, planmäßigem Abschluss reichen Sie den Nachweis ein.
  4. Die Kasse erstattet Ihnen den einbehaltenen Eigenanteil vollständig.

Der Geschwister-Bonus

10 % statt 20 %: Sind zwei oder mehr Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, sinkt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind auf 10 %.

Warum es diese Regel gibt

Der einbehaltene Anteil ist ein Anreiz, die Behandlung konsequent bis zum Ende durchzuführen — denn nur dann wird das bestmögliche Ergebnis erreicht. Wer mitzieht, bekommt sein Geld zurück.

Häufige Fragen

Muss ich den Eigenanteil auf einmal zahlen?
Nein, er verteilt sich über die Behandlungsdauer auf die Quartalsabrechnungen. Sprechen Sie uns bei Fragen zur Zahlungsweise gern an.
Was, wenn wir die Behandlung abbrechen?
Bei einem nicht regelkonformen Abbruch kann die Rückerstattung entfallen. Deshalb ist es wichtig, Termine wahrzunehmen und die Spange wie besprochen zu tragen.
AM
Dr. Anne Moser MHBA
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie · KIEFERFREUNDE im Weberhaus, Potsdam
Veröffentlicht am 9. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die persönliche Untersuchung und Beratung in unserer Praxis.

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Jeder Befund ist anders. In einem ersten Termin stufen wir ein und erklären transparent, welche Kosten die Kasse trägt und welche nicht.

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