Kieferorthopädie von der Steuer absetzen: Was geht?

Kurz gesagt

Selbst getragene Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden. Ob und wie stark sich das auswirkt, hängt vom Einzelfall ab — das klärt Ihr Steuerbüro.

Ein Teil der Behandlungskosten bleibt oft privat — etwa der Eigenanteil oder Wahlleistungen. Diese Ausgaben können steuerlich relevant sein.

Außergewöhnliche Belastung

Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung, die Sie selbst tragen, lassen sich grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Die zumutbare Belastung

Das Finanzamt rechnet eine individuelle „zumutbare Belastung" gegen, die von Einkommen und Familiensituation abhängt. Erst die Kosten darüber hinaus wirken sich steuerlich aus.

Was Sie aufbewahren sollten

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise der Praxis
  • den Heil- und Kostenplan
  • Nachweise zur Erstattung durch die Krankenkasse

Wichtig: Für die konkrete steuerliche Bewertung ist Ihr Steuerbüro die richtige Adresse — wir liefern Ihnen die nötigen Belege gern.

Häufige Fragen

Gilt das auch für die Behandlung meines Kindes?
Ja, selbst getragene Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung Ihres Kindes können ebenfalls als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
Sind rein kosmetische Behandlungen absetzbar?
In der Regel nur medizinisch notwendige Behandlungen. Die Abgrenzung im Einzelfall klärt Ihr Steuerbüro.
AM
Dr. Anne Moser MHBA
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie · KIEFERFREUNDE im Weberhaus, Potsdam
Veröffentlicht am 8. Juli 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die persönliche Untersuchung und Beratung in unserer Praxis.

Ihren Fall & Ihre Kosten klären

Jeder Befund ist anders. In einem ersten Termin stufen wir ein und erklären transparent, welche Kosten die Kasse trägt und welche nicht.

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